Netto und Brutto für Speisen und Getränke – mit dem richtigen Satz für DE und AT.
Unverbindliche Berechnung, keine Steuerberatung. Sonderfälle wie §13b (Reverse-Charge), Mischfälle oder regionale Ausnahmen sind nicht abgebildet.
Zum 1. Januar 2026 ist in Deutschland eine dauerhafte Änderung der Umsatzsteuer in der Gastronomie in Kraft getreten. Auf alle Speisen gilt seitdem der ermäßigte Steuersatz von 7 % — unabhängig davon, ob das Essen im Restaurant verzehrt (im Haus), zum Mitnehmen abgeholt oder geliefert wird.
Damit ist die Unterscheidung gefallen, die das Geschäft von Caterern, Gastronomen und Eventdienstleistern jahrelang kompliziert gemacht hat: das berühmte "vor Ort 19 % / außer Haus 7 %". Ein und dasselbe Gericht wurde früher je nach Verzehrort unterschiedlich besteuert. Diese Trennung ist mit der Reform entfallen.
Der MwSt-Gastro-Rechner nimmt dir das Umrechnen ab: Du gibst einen Netto- oder Bruttobetrag ein, wählst Kategorie und Land — und bekommst den korrekten Steuerbetrag und Gegenwert. Auf dieser Seite erklären wir, welche Sätze 2026 gelten, wie die Formel funktioniert, wo die Stolperfallen liegen und was sich konkret gegenüber früher verändert hat.
Das Wichtigste vorweg, kompakt:
Deutschland (ab 1.1.2026):
Österreich:
Für Betriebe, die in beiden Ländern arbeiten oder dort Events ausrichten, ist das eine wichtige Unterscheidung: Die Logik "Speisen ermäßigt, Getränke voll" ist in beiden Ländern gleich — aber die Prozentsätze sind unterschiedlich. 7 % gegen 10 % bei Speisen, 19 % gegen 20 % bei Getränken. Wer Angebote für Kunden in Deutschland und Österreich kalkuliert, darf die Sätze nicht durcheinanderbringen.
Die Grundrechnung ist immer dieselbe, egal welcher Satz greift.
Von Brutto zu Netto:
Netto = Brutto ÷ (1 + Satz / 100)
Der enthaltene Steuerbetrag ergibt sich dann als Differenz:
Steuer = Brutto − Netto
Von Netto zu Brutto drehst du die Rechnung um:
Brutto = Netto × (1 + Satz / 100)
Steuer = Brutto − Netto
Das (1 + Satz/100) ist der entscheidende Teil. Bei 7 % rechnest du mit dem Faktor 1,07, bei 19 % mit 1,19, bei 10 % mit 1,10 und bei 20 % mit 1,20.
Beispiel 1 — Speisen Deutschland (7 %):
Beispiel 2 — Getränke Deutschland (19 %):
Beispiel 3 — Netto zu Brutto, Speisen (7 %):
Beispiel 4 — Speisen Österreich (10 %):
Beispiel 5 — Getränke Österreich (20 %):
Wer das von Hand macht, vertippt sich schnell beim Faktor — genau dafür ist der Rechner da.
Hier wird es feiner, und genau hier passieren in der Praxis Fehler. Getränke sind in Deutschland normalerweise mit 19 % besteuert — aber es gibt eine wichtige Ausnahme:
Milch und Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 75 % werden mit 7 % besteuert — vorausgesetzt, sie sind alkoholfrei und werden außer Haus / als Lieferung abgegeben.
Was das praktisch bedeutet:
Die drei Bedingungen — mindestens 75 % Milchanteil, alkoholfrei und außer Haus / Lieferung — müssen alle gleichzeitig erfüllt sein. Fällt eine weg, greift wieder der reguläre Getränkesatz. Prüfe die Rezeptur deiner Getränke genau, wenn du Milchprodukte ausschenkst oder ausliefern lässt: Der Milchanteil entscheidet über den Steuersatz.
Caterer und Eventdienstleister verkaufen selten nur Speisen oder nur Getränke. Buffet-Pauschalen, "All inclusive"-Pakete pro Person, Catering-Flatrates — sie enthalten meist beides. Und das ist steuerlich der heikelste Punkt.
Pauschal- und Kombiangebote, die Speisen UND Getränke enthalten, müssen für die Besteuerung anteilig aufgeteilt werden. Du kannst nicht einfach den gesamten Paketpreis mit 7 % verbuchen, nur weil das Essen den größten Teil ausmacht. Der Getränkeanteil muss separat mit seinem Satz (in Deutschland 19 %) erfasst werden.
Beispiel — Catering-Paket Deutschland: Ein Paket kostet 300 € brutto und besteht aus Speisen und Getränken. Du teilst den Anteil auf — etwa 240 € auf Speisen und 60 € auf Getränke:
Statt einer einzigen Position bekommst du also zwei sauber getrennte Zeilen mit unterschiedlichen Sätzen. Die Aufteilung sollte nachvollziehbar sein und sich an realistischen Werten orientieren — nicht so verschoben, dass der Getränkeanteil künstlich kleingerechnet wird. Wie eine korrekte Aufteilung im Einzelfall aussieht, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung.
Diese Stolperfallen tauchen immer wieder auf:
Der Kernunterschied liegt bei den Speisen:
Was gleich geblieben ist:
Praktisch heißt das: Wer reines Speisen-Catering oder Außer-Haus-Verkauf macht, hat es einfacher als früher — ein Satz für alle Speisen. Wer Getränke dazu verkauft, muss weiterhin sauber trennen.
Der MwSt-Gastro-Rechner ist ein Hilfsmittel zum schnellen Umrechnen — kein Ersatz für eine Steuerberatung. Beachte:
Im Zweifel gilt: lieber einmal mit der Steuerberatung sprechen, als einen Satz dauerhaft falsch verbuchen.
Wer Events und Caterings ohnehin durchkalkuliert, kann diese Trennung von Speisen, Getränken und Pauschalen direkt in seiner Angebots- und Eventplanung führen — in Univents lassen sich Positionen mit ihren Steuersätzen direkt im Event hinterlegen, sodass die Aufteilung von Anfang an sauber mitläuft.
Univents bündelt Angebote, Personal, Küche und Finanzen für dein Event an einem Ort. Kostenlos starten, in Minuten loslegen.
Univents jetzt startenWir verwenden Cookies für Statistik und — mit deiner Einwilligung — für Marketing (Google, Meta, LinkedIn), um unsere Werbung zu verbessern. Details: Cookie-Richtlinie