Zuschläge-Rechner für Gastro & Events

Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge fürs Event-Personal in Sekunden berechnen.

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Einstieg: Warum Zuschläge im Catering ein Dauerthema sind

Wer in der Gastronomie oder im Eventgeschäft Personal einsetzt, kommt an Zuschlägen nicht vorbei. Das Geschäft läuft genau dann, wenn alle anderen frei haben: spät abends, am Wochenende, an Feiertagen. Die Silvester-Gala, das Sonntags-Brunch, der Hochzeitsausklang um zwei Uhr nachts — das ist Kernzeit, keine Ausnahme.

Genau hier wird es teuer und kompliziert. Lohnzuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind nicht nur eine Kostenfrage, sondern auch ein Steuerthema. Wer sie richtig ausweist, spart Mitarbeitern und Betrieb Geld, weil bestimmte Zuschläge steuer- und teils sozialabgabenfrei bleiben. Wer sie falsch oder gar nicht ansetzt, zahlt entweder zu viel oder riskiert Ärger bei der nächsten Lohnsteuerprüfung.

Das Problem in der Praxis: Schichten überlappen Zeitgrenzen, der Stundensatz schwankt je nach Aushilfe, und in der Hektik vor einem Event rechnet niemand kurz „mal eben" einen Feiertagszuschlag durch. Der Zuschläge-Rechner nimmt dir genau diese Rechnung ab — schnell, nachvollziehbar und mit den Standardsätzen, die in der Branche üblich sind.

Was sind Lohnzuschläge überhaupt?

Ein Zuschlag ist ein Aufschlag auf den Grundlohn, den ein Mitarbeiter zusätzlich erhält, weil er zu einer belastenden oder unbeliebten Zeit arbeitet. Der Gedanke dahinter: Arbeit nachts, am Sonntag oder am Feiertag ist ein Eingriff in Erholungs- und Familienzeit — und das wird mit einem prozentualen Aufschlag honoriert.

Die drei Klassiker, die der Rechner abdeckt:

  • Nachtarbeit — Arbeit in den späten und frühen Stunden, klassisch zwischen 20 und 6 Uhr.
  • Sonntagsarbeit — jede geleistete Stunde an einem Sonntag.
  • Feiertagsarbeit — Arbeit an gesetzlichen Feiertagen.

Wichtig: Ein Zuschlag ist kein gesetzlich garantierter Anspruch in fester Höhe (mit Ausnahme einer angemessenen Nachtarbeitsvergütung nach Arbeitszeitgesetz). Ob und in welcher Höhe gezahlt wird, regeln in der Regel Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag. Der Steuergesetzgeber gibt aber klare Obergrenzen vor, bis zu denen ein gezahlter Zuschlag steuerfrei bleibt — und genau die sind für die Kalkulation entscheidend.

Wie berechnet man Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge?

Der Rechner arbeitet mit einer einfachen, transparenten Formel. Du gibst drei Dinge ein: den Grundlohn pro Stunde, die Anzahl der Stunden in der jeweiligen Kategorie und — falls gewünscht — einen abweichenden Zuschlagssatz.

Die Formel lautet:

Zuschlag = Grundlohn × Stunden × Satz

Als Standardsätze sind hinterlegt, was sich branchenüblich eingebürgert hat und gut zu den steuerlichen Grenzen passt:

  • Nachtarbeit: 25 %
  • Sonntagsarbeit: 50 %
  • Feiertagsarbeit: 125 %

Diese Sätze kannst du im Tool anpassen, wenn dein Tarif- oder Arbeitsvertrag andere Werte vorsieht. Der Rechner gibt dir den reinen Zuschlagsbetrag aus — also den Aufschlag zusätzlich zum normalen Lohn.

Durchgerechnetes Beispiel

Nehmen wir eine Servicekraft mit 15 €/h Grundlohn, die am 1. Mai (gesetzlicher Feiertag) 4 Stunden auf einer Veranstaltung arbeitet:

  • Grundlohn: 15 €
  • Stunden: 4
  • Feiertagssatz: 125 % (Faktor 1,25)

15 € × 4 × 1,25 = 75 € Feiertagszuschlag.

Diese 75 € kommen zusätzlich zu den 60 € normalem Lohn (15 € × 4 h) obendrauf. Die Person erhält für diesen Einsatz also 135 € brutto — wobei der Zuschlag von 75 € unter den unten erklärten Bedingungen steuerfrei bleibt.

Genauso rechnet das Tool für eine Nachtschicht: Eine Küchenhilfe mit 14 €/h, die 5 Nachtstunden leistet, kommt auf 14 × 5 × 0,25 = 17,50 € Nachtzuschlag zusätzlich zum Stundenlohn.

Welche Zuschläge sind steuerfrei? §3b EStG verständlich

Hier liegt der eigentliche Hebel. Nach § 3b Einkommensteuergesetz (EStG, Stand 2026) sind Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit unter bestimmten Bedingungen steuerfrei. Tatsächlich geleistet heißt: Pauschalen „auf Verdacht" oder für Urlaubstage zählen nicht — die Arbeit muss wirklich in dieser Zeit erbracht worden sein.

Die gesetzlich begünstigten Höchstsätze:

  • Nachtarbeit (20–6 Uhr): 25 % — und 40 % für die Zeit von 0–4 Uhr, sofern die Schicht bereits vor 0 Uhr begonnen hat.
  • Sonntagsarbeit: 50 %
  • Gesetzliche Feiertage: 125 %
  • 24.12. ab 14 Uhr sowie 25. und 26.12. und der 1. Mai: 150 %

Zwei Deckel sind entscheidend:

  • Steuerfrei nur, soweit der Grundlohn 50 €/Std nicht übersteigt. Liegt der Stundenlohn höher, wird der übersteigende Teil bei der Zuschlagsberechnung nicht mehr begünstigt.
  • Sozialversicherungsfrei nur bis 25 €/Std Grundlohn. Hier ist die Grenze deutlich niedriger als bei der Steuerfreiheit. Über 25 €/h fallen also wieder Sozialabgaben auf den Zuschlag an, selbst wenn er steuerfrei bleibt.

Für die meisten Service-, Küchen- und Aushilfslöhne im Catering liegt der Grundlohn klar unter beiden Grenzen — der volle Zuschlag bleibt damit steuer- und abgabenfrei. Das macht Zuschläge zu einem der wenigen legalen Wege, Mitarbeitern netto mehr auszuzahlen, ohne dass es den Betrieb mehr kostet.

Standardsätze vs. das, was du tatsächlich zahlst

Ein häufiges Missverständnis: Die Prozentsätze aus §3b sind Obergrenzen für die Steuerfreiheit, kein Befehl, genau so viel zu zahlen.

  • Zahlst du weniger als den begünstigten Satz, ist der gezahlte Betrag voll steuerfrei (innerhalb der Grenzen) — du verschenkst aber Spielraum.
  • Zahlst du mehr, etwa weil dein Tarifvertrag 60 % Sonntagszuschlag vorsieht, ist der übersteigende Teil (hier die 10 % über der 50-%-Grenze) steuerpflichtig — der Rest bleibt frei.

Deshalb kannst du im Rechner den Satz frei setzen: Trag den Wert ein, den dein Vertrag tatsächlich vorgibt, und du siehst sofort den Brutto-Zuschlag. Für die Frage, wie viel davon steuerfrei bleibt, gleichst du den Satz mit den §3b-Grenzen oben ab.

Typische Fehler, die im Catering Geld kosten

  • Zuschläge gar nicht ausweisen. Wer alles als „Stundenlohn" abrechnet, verschenkt die Steuer- und Abgabenfreiheit komplett. Der Zuschlag muss separat und nachvollziehbar dokumentiert sein.
  • Pauschalen statt tatsächlicher Stunden. Steuerfrei sind nur Zuschläge für tatsächlich geleistete begünstigte Arbeit. Eine feste Monatspauschale „für gelegentliche Nachtarbeit" hält einer Prüfung selten stand, wenn die echten Stunden nicht belegt sind.
  • Grenzen verwechseln. Die 50-€-Grenze (Steuer) und die 25-€-Grenze (Sozialversicherung) werden gern in einen Topf geworfen. Bei höheren Stundenlöhnen — etwa Eventleitung oder Küchenchef — fallen ab 25 €/h wieder Sozialabgaben an.
  • Nacht- und Feiertag doppelt voll ansetzen. Fallen mehrere Tatbestände zusammen (z. B. Nachtarbeit am Feiertag), gelten besondere Regeln zur Kombinierbarkeit. Rechne nicht naiv beide vollen Sätze addiert steuerfrei.
  • Falsche Zeitgrenze für Nacht. Die 40-%-Begünstigung für 0–4 Uhr gilt nur, wenn die Schicht vor Mitternacht begonnen hat — sonst bleibt es bei 25 %.

Sonderfälle, die im Eventbetrieb häufig vorkommen

  • Schicht über Mitternacht. Die klassische Hochzeit, die bis 2 Uhr läuft: Hier greift potenziell der erhöhte Nachtsatz für die Stunden nach Mitternacht — aber nur, weil die Schicht vorher begonnen hat. Splitte die Stunden sauber nach Zeitfenster.
  • Sonntag, der auf einen Feiertag fällt. Trifft ein Feiertag auf einen Sonntag, gilt für die Begünstigung der höhere Feiertagssatz — nicht beide nebeneinander.
  • Die 150-%-Tage. Heiligabend ab 14 Uhr, der 1. und 2. Weihnachtsfeiertag und der 1. Mai sind die Premium-Tage mit 150 % begünstigter Steuerfreiheit. Das Tool deckt mit Nacht/Sonntag/Feiertag die Standardfälle ab; für diese Spezialtage solltest du den höheren Satz manuell ansetzen und mit der Lohnabrechnung abstimmen.
  • Minijobber und Aushilfen. Bei geringfügig Beschäftigten sind steuerfreie Zuschläge besonders attraktiv, weil sie nicht auf die Verdienstgrenze angerechnet werden, soweit sie steuer- und beitragsfrei sind. Gerade im Event-Aushilfsbereich ein echter Vorteil.

Grenzen des Tools — kein Ersatz für die Lohnabrechnung

Sei dir über eines klar: Der Zuschläge-Rechner ist ein Kalkulations- und Planungswerkzeug, keine Lohnabrechnung. Er hilft dir, vor einem Event die Personalkosten realistisch zu schätzen und Mitarbeitern transparent zu erklären, was sie für eine Nacht- oder Feiertagsschicht bekommen.

Was er bewusst nicht leistet:

  • Er ersetzt keine Lohnbuchhaltung und keine Beratung durch Steuerberater oder Lohnbüro.
  • Er prüft nicht automatisch, ob dein konkreter Grundlohn die 50-€- oder 25-€-Grenze überschreitet.
  • Er bildet die feinen Kombinationsregeln (Nacht + Feiertag, Sonntag + Feiertag) nicht vollständig steuerlich ab.
  • Steuerrecht ändert sich. Die hier genannten Werte entsprechen dem Stand 2026 — gleich im Zweifel mit aktuellen amtlichen Quellen ab.

Nutze die Ergebnisse für Angebotskalkulation, Schichtplanung und interne Transparenz — die rechtsverbindliche Abrechnung läuft über dein Lohnsystem oder deinen Steuerberater.

Praktische Tipps für den Alltag

  • Rechne vor dem Angebot, nicht danach. Wenn du weißt, dass ein Event in die Nacht oder auf einen Feiertag fällt, kalkuliere die Zuschläge in den Angebotspreis ein — sonst frisst der Aufschlag deine Marge.
  • Dokumentiere die echten Stunden. Eine saubere Schichterfassung mit Uhrzeit ist die Voraussetzung für jede steuerfreie Zuschlagszahlung. Ohne Beleg keine Begünstigung.
  • Erkläre es deinem Team. „Du bekommst für die Feiertagsschicht 75 € steuerfrei obendrauf" motiviert mehr als eine anonyme Zeile auf der Abrechnung. Transparenz macht unbeliebte Schichten leichter besetzbar.
  • Setze die Sätze einheitlich. Definiere für deinen Betrieb feste Zuschlagssätze und nutze sie konsequent — das erleichtert Kalkulation, Abrechnung und faire Behandlung aller Mitarbeiter.

Wenn du Zuschläge nicht nur einmalig durchrechnen, sondern direkt in deine Schichtplanung und Personalkalkulation einbauen willst, helfen dir die verwandten Tools weiter — etwa die Schichtplan-Vorlage und der Personalbedarf-Rechner. In Univents greifen Personalplanung, Stunden und Kosten dann nahtlos ineinander, statt in getrennten Excel-Tabellen zu landen.

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Häufige Fragen

Wie hoch sind Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge in der Gastronomie?
Nach §3b EStG steuerfrei sind bis zu 25 % für Nachtarbeit (20–6 Uhr), 50 % an Sonntagen, 125 % an gesetzlichen Feiertagen und 150 % an Weihnachten und 1. Mai – jeweils auf den Grundlohn (max. 50 €/Std). Tarif- oder Arbeitsvertrag können höhere Sätze vorsehen.
Sind Zuschläge steuer- und sozialversicherungsfrei?
Steuerfrei nur innerhalb der §3b-Grenzen und nur für tatsächlich zu den begünstigten Zeiten geleistete Arbeit. Sozialversicherungsfrei sind sie bis zu einem Grundlohn von 25 €/Std; alles darüber ist beitragspflichtig.
Rechnet das Tool verbindlich ab?
Nein. Der Rechner liefert Richtwerte zur Planung und Angebotskalkulation. Für die Lohnabrechnung gelten dein Tarifvertrag, Arbeitsvertrag und die aktuellen gesetzlichen Grenzen.