Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge fürs Event-Personal in Sekunden berechnen.
Richtwerte nach § 3b EStG, keine Rechtsberatung.
Wer in der Gastronomie oder im Eventgeschäft Personal einsetzt, kommt an Zuschlägen nicht vorbei. Das Geschäft läuft genau dann, wenn alle anderen frei haben: spät abends, am Wochenende, an Feiertagen. Die Silvester-Gala, das Sonntags-Brunch, der Hochzeitsausklang um zwei Uhr nachts — das ist Kernzeit, keine Ausnahme.
Genau hier wird es teuer und kompliziert. Lohnzuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind nicht nur eine Kostenfrage, sondern auch ein Steuerthema. Wer sie richtig ausweist, spart Mitarbeitern und Betrieb Geld, weil bestimmte Zuschläge steuer- und teils sozialabgabenfrei bleiben. Wer sie falsch oder gar nicht ansetzt, zahlt entweder zu viel oder riskiert Ärger bei der nächsten Lohnsteuerprüfung.
Das Problem in der Praxis: Schichten überlappen Zeitgrenzen, der Stundensatz schwankt je nach Aushilfe, und in der Hektik vor einem Event rechnet niemand kurz „mal eben" einen Feiertagszuschlag durch. Der Zuschläge-Rechner nimmt dir genau diese Rechnung ab — schnell, nachvollziehbar und mit den Standardsätzen, die in der Branche üblich sind.
Ein Zuschlag ist ein Aufschlag auf den Grundlohn, den ein Mitarbeiter zusätzlich erhält, weil er zu einer belastenden oder unbeliebten Zeit arbeitet. Der Gedanke dahinter: Arbeit nachts, am Sonntag oder am Feiertag ist ein Eingriff in Erholungs- und Familienzeit — und das wird mit einem prozentualen Aufschlag honoriert.
Die drei Klassiker, die der Rechner abdeckt:
Wichtig: Ein Zuschlag ist kein gesetzlich garantierter Anspruch in fester Höhe (mit Ausnahme einer angemessenen Nachtarbeitsvergütung nach Arbeitszeitgesetz). Ob und in welcher Höhe gezahlt wird, regeln in der Regel Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag. Der Steuergesetzgeber gibt aber klare Obergrenzen vor, bis zu denen ein gezahlter Zuschlag steuerfrei bleibt — und genau die sind für die Kalkulation entscheidend.
Der Rechner arbeitet mit einer einfachen, transparenten Formel. Du gibst drei Dinge ein: den Grundlohn pro Stunde, die Anzahl der Stunden in der jeweiligen Kategorie und — falls gewünscht — einen abweichenden Zuschlagssatz.
Die Formel lautet:
Zuschlag = Grundlohn × Stunden × Satz
Als Standardsätze sind hinterlegt, was sich branchenüblich eingebürgert hat und gut zu den steuerlichen Grenzen passt:
Diese Sätze kannst du im Tool anpassen, wenn dein Tarif- oder Arbeitsvertrag andere Werte vorsieht. Der Rechner gibt dir den reinen Zuschlagsbetrag aus — also den Aufschlag zusätzlich zum normalen Lohn.
Nehmen wir eine Servicekraft mit 15 €/h Grundlohn, die am 1. Mai (gesetzlicher Feiertag) 4 Stunden auf einer Veranstaltung arbeitet:
15 € × 4 × 1,25 = 75 € Feiertagszuschlag.
Diese 75 € kommen zusätzlich zu den 60 € normalem Lohn (15 € × 4 h) obendrauf. Die Person erhält für diesen Einsatz also 135 € brutto — wobei der Zuschlag von 75 € unter den unten erklärten Bedingungen steuerfrei bleibt.
Genauso rechnet das Tool für eine Nachtschicht: Eine Küchenhilfe mit 14 €/h, die 5 Nachtstunden leistet, kommt auf 14 × 5 × 0,25 = 17,50 € Nachtzuschlag zusätzlich zum Stundenlohn.
Hier liegt der eigentliche Hebel. Nach § 3b Einkommensteuergesetz (EStG, Stand 2026) sind Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit unter bestimmten Bedingungen steuerfrei. Tatsächlich geleistet heißt: Pauschalen „auf Verdacht" oder für Urlaubstage zählen nicht — die Arbeit muss wirklich in dieser Zeit erbracht worden sein.
Die gesetzlich begünstigten Höchstsätze:
Zwei Deckel sind entscheidend:
Für die meisten Service-, Küchen- und Aushilfslöhne im Catering liegt der Grundlohn klar unter beiden Grenzen — der volle Zuschlag bleibt damit steuer- und abgabenfrei. Das macht Zuschläge zu einem der wenigen legalen Wege, Mitarbeitern netto mehr auszuzahlen, ohne dass es den Betrieb mehr kostet.
Ein häufiges Missverständnis: Die Prozentsätze aus §3b sind Obergrenzen für die Steuerfreiheit, kein Befehl, genau so viel zu zahlen.
Deshalb kannst du im Rechner den Satz frei setzen: Trag den Wert ein, den dein Vertrag tatsächlich vorgibt, und du siehst sofort den Brutto-Zuschlag. Für die Frage, wie viel davon steuerfrei bleibt, gleichst du den Satz mit den §3b-Grenzen oben ab.
Sei dir über eines klar: Der Zuschläge-Rechner ist ein Kalkulations- und Planungswerkzeug, keine Lohnabrechnung. Er hilft dir, vor einem Event die Personalkosten realistisch zu schätzen und Mitarbeitern transparent zu erklären, was sie für eine Nacht- oder Feiertagsschicht bekommen.
Was er bewusst nicht leistet:
Nutze die Ergebnisse für Angebotskalkulation, Schichtplanung und interne Transparenz — die rechtsverbindliche Abrechnung läuft über dein Lohnsystem oder deinen Steuerberater.
Wenn du Zuschläge nicht nur einmalig durchrechnen, sondern direkt in deine Schichtplanung und Personalkalkulation einbauen willst, helfen dir die verwandten Tools weiter — etwa die Schichtplan-Vorlage und der Personalbedarf-Rechner. In Univents greifen Personalplanung, Stunden und Kosten dann nahtlos ineinander, statt in getrennten Excel-Tabellen zu landen.
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