Bruchgeld / Bruchpauschale

Bruchgeld (auch Bruchpauschale) ist eine vorab vereinbarte Pauschale oder ein Prozentsatz auf die Mietsumme, die zerbrochene oder beschädigte Mietartikel abdeckt, ohne dass jedes Glas oder jeder Teller einzeln nachberechnet werden muss. Sie ersetzt die aufwendige Einzelabrechnung von Bruch bei Veranstaltungen mit vielen Gästen.

Üblich sind 3 bis 8 % der Mietsumme als Bruchpauschale, teils gestaffelt nach Eventtyp – bei Hochzeiten und Feiern mit viel Alkohol und langer Feierdauer wird tendenziell ein höherer Satz angesetzt als bei ruhigen Firmenveranstaltungen. Für den Verleiher kalkuliert die Pauschale eine realistische Bruchquote über viele Events hinweg ein, statt bei jedem einzelnen Auftrag Verluste zu riskieren.

Wichtig ist die klare Abgrenzung im Vertrag: Die Bruchpauschale deckt normalen Bruch im Rahmen des Events ab, nicht grobe Fahrlässigkeit oder Verlust ganzer Posten (z. B. gestohlene oder komplett fehlende Artikel) – dafür bleibt in der Regel die separate Kaution zuständig. Wird diese Trennung nicht sauber formuliert, entstehen bei der Endabrechnung häufig Diskussionen darüber, was durch die Pauschale bereits abgegolten ist.

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