Allergenkennzeichnung ist die gesetzlich vorgeschriebene Ausweisung der 14 EU-Hauptallergene (u. a. Gluten, Milch, Nüsse, Sellerie) in angebotenen Speisen. Sie gilt in Deutschland, Österreich und der Schweiz auch für lose verkaufte Ware und Caterings, nicht nur für verpackte Lebensmittel.
Anders als im Restaurant mit fester Speisekarte ändert sich das Menü im Eventcatering meist von Auftrag zu Auftrag, was die Kennzeichnung aufwendiger macht: Für jedes Event muss neu dokumentiert werden, welche der 14 Allergene in welcher Speise stecken. Üblich ist eine schriftliche Allergenmatrix, die dem Kunden vor dem Event vorgelegt wird und am Buffet selbst als Aushang oder digitaler Zugang (QR-Code) verfügbar ist.
Bei Sonderwünschen einzelner Gäste (Zöliakie, Nussallergie) reicht die reine Kennzeichnung oft nicht – erfahrene Caterer fragen kritische Allergien schon bei der Buchung ab und bereiten für Betroffene separat markierte Portionen vor, statt sie auf die allgemeine Kennzeichnung zu verweisen. Fehler bei der Allergenkennzeichnung zählen zu den größten Haftungsrisiken im Catering, weil im Ernstfall gesundheitliche Folgen drohen.
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