Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Preiseinschätzung ohne rechtliche Bindungswirkung – im Gegensatz zum Angebot, das bei Annahme durch den Kunden einen Vertrag begründet. Im Eventcatering wird der Begriff oft ungenau synonym zu 'Angebot' verwendet, was rechtlich problematisch werden kann.
Der zentrale Unterschied: Nimmt ein Kunde ein Angebot an, entsteht ein bindender Vertrag zu den genannten Konditionen. Ein Kostenvoranschlag hingegen darf laut § 650 BGB nur bei wesentlichen, im Voraus nicht erkennbaren Mehrkosten überschritten werden – und selbst dann muss der Kunde informiert werden. Für Caterer bedeutet das: Wer eine reine Preisschätzung abgibt, aber 'Angebot' draufschreibt, riskiert, an einem zu niedrig kalkulierten Preis festgehalten zu werden.
In der Praxis sollten Caterer klar trennen: Für eine erste grobe Einschätzung (z. B. bei vagen Anfragen ohne finale Pax-Zahl) eignet sich ein unverbindlicher Kostenvoranschlag mit deutlicher Kennzeichnung als solcher. Sobald Eckdaten wie Termin, Pax-Zahl und Menü feststehen, sollte daraus ein verbindliches Angebot mit Gültigkeitsdatum werden – nur das schützt beide Seiten vor Missverständnissen.
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