Stornobedingungen

Stornobedingungen regeln, welche Kosten anfallen, wenn ein Kunde eine gebuchte Veranstaltung ganz oder teilweise absagt – gestaffelt nach Zeitpunkt der Absage vor dem Eventtermin. Sie sind fester Bestandteil jedes Catering- oder Locationvertrags und schützen vor bereits gebundenen Kapazitäten.

Üblich ist eine Staffelung, die sich am Vorlauf orientiert: Bei Absage mehr als 3 Monate vor dem Termin fällt oft keine oder nur eine geringe Gebühr an (z. B. 10 % des Angebotspreises), zwischen 4 und 8 Wochen vorher sind 50 % üblich, innerhalb der letzten 2 Wochen häufig 80 bis 100 %. Der Hintergrund: Kurzfristig freiwerdende Termine lassen sich kaum noch neu vermarkten, während Personal und Wareneinkauf oft schon fest eingeplant sind.

Für Caterer ist entscheidend, dass die Staffelung im Vertrag eindeutig formuliert ist und sich auf ein klar definiertes Referenzdatum bezieht – Streit entsteht meist dann, wenn unklar bleibt, ob das Datum der schriftlichen Kündigung oder ein mündlich genanntes Datum zählt. Eine bereits gezahlte Anzahlung wird bei Storno in der Regel anteilig mit der Stornogebühr verrechnet, nicht zusätzlich einbehalten.

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