Eine Aushilfe auf Minijob-Basis darf 2026 bis zu 603 € im Monat verdienen, ohne dass Sozialversicherungspflicht für den Arbeitnehmer entsteht – im Eventcatering die häufigste Beschäftigungsform für flexibles Servicepersonal. Der Arbeitgeber zahlt trotzdem Pauschalabgaben und muss den Minijob bei der Minijob-Zentrale anmelden.
Weil Events unregelmäßig anfallen, passt der Minijob gut zum Bedarf – problematisch wird es, wenn dieselbe Aushilfe über mehrere kleine Arbeitgeber (z. B. mehrere Caterer im Springer-Pool) verteilt Minijobs annimmt: Alle Minijobs eines Arbeitnehmers werden zusammengerechnet, überschreitet die Summe die Grenze, wird der komplette Job sozialversicherungspflichtig, rückwirkend und für alle beteiligten Arbeitgeber.
Für Caterer bedeutet das eine Sorgfaltspflicht bei der Anmeldung: Vor dem ersten Einsatz sollte abgefragt werden, ob und wo die Aushilfe bereits als Minijobberin oder Minijobber gemeldet ist. Wird eine Aushilfe regelmäßig und in hohem Umfang eingesetzt (etwa jedes Wochenende über Monate), prüft die Deutsche Rentenversicherung im Zweifel auch, ob tatsächlich eine geringfügige oder faktisch eine reguläre Beschäftigung vorliegt.
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