Eine Anzahlung ist ein Teilbetrag des Angebotspreises, den der Kunde bei Vertragsabschluss oder zu einem festgelegten Zeitpunkt vor dem Event zahlt, um die Buchung verbindlich zu machen. Sie sichert dem Caterer Liquidität für Wareneinkauf und Personalplanung und reduziert das Risiko kurzfristiger Absagen.
Zuletzt geprüft von Andreas Köckeis am 15. Juli 2026Im Eventcatering sind Anzahlungen zwischen 20 % und 50 % des Angebotspreises üblich, oft gestaffelt: ein erster Betrag bei Vertragsunterschrift, ein zweiter näher am Termin, sobald die finale Pax-Zahl feststeht.
| Zeitpunkt | Übliche Höhe |
|---|---|
| Bei Vertragsunterschrift | 20–30 % |
| Bei finaler Pax-Zahl (wenige Wochen vor dem Event) | weitere 20–30 % |
| Restzahlung | nach dem Event oder kurz davor |
Bei größeren Firmenevents oder Hochzeiten mit langem Vorlauf schützt diese Staffelung beide Seiten – der Caterer bindet nicht das volle Risiko vorab, der Kunde zahlt nicht die volle Summe für ein Event, das noch Monate entfernt ist.
Rechtlich ist wichtig, die Anzahlung sauber von einer Reservierungsgebühr abzugrenzen: Eine Anzahlung wird auf die Endrechnung angerechnet, eine Reservierungsgebühr ist meist eine eigenständige, nicht verrechenbare Position. Wird diese Unterscheidung im Vertrag nicht klar getroffen, entsteht bei der Endabrechnung häufig Uneinigkeit darüber, ob ein bereits gezahlter Betrag noch abgezogen werden muss.
Bei Nichtzahlung der Anzahlung innerhalb der vereinbarten Frist behalten sich viele Caterer vertraglich vor, den Termin ohne weitere Ankündigung freizugeben. Diese Klausel ist wichtig, weil ein reservierter, aber nicht angezahlter Termin über Wochen Kapazität blockiert, die anderweitig verkauft werden könnte – ohne klare Frist im Vertrag lässt sich ein zögernder Kunde nur schwer zu einer Entscheidung bewegen.
Eine schriftliche Zahlungserinnerung kurz vor Ablauf der Frist reduziert versehentliche Fristversäumnisse, bevor es zur vertraglich vorgesehenen Freigabe des Termins kommt – die meisten verspäteten Zahlungen sind Nachlässigkeit, kein bewusstes Zögern.
Für Caterer sichert die Anzahlung Liquidität für Wareneinkauf und Personalplanung, gerade bei größeren Events mit hohem Vorlauf zwischen Buchung und Termin. Ohne Anzahlung müsste der komplette Wareneinkauf aus eigenen Mitteln vorfinanziert werden, bis die Rechnung nach dem Event beglichen wird – bei mehreren parallel laufenden Großaufträgen kann das die Liquidität eines Betriebs spürbar belasten.
Vorkasse verlangt in der Regel die vollständige Zahlung vor Leistungserbringung, während die Anzahlung nur einen Teilbetrag abdeckt und die Restsumme später fällig wird. Im Eventcatering ist die gestaffelte Anzahlung deutlich üblicher als vollständige Vorkasse, weil Kunden selten bereit sind, Monate im Voraus den kompletten Betrag zu zahlen – eine zu aggressive Zahlungsforderung kann im Verkaufsgespräch sogar abschreckend wirken.
Überweisung ist im B2B-Geschäft weiterhin der Standard, bei Privatkunden gewinnen Online-Zahlungslinks mit Kartenzahlung zunehmend an Bedeutung, weil sie die Zahlung ohne Medienbruch direkt aus dem Angebot heraus ermöglichen. Wichtig ist in jedem Fall eine klare Zahlungsfrist mit Datum, nicht nur eine vage Formulierung wie "zeitnah" oder "nach Erhalt".
Ja, bei den meisten Cateringaufträgen ab einer gewissen Größenordnung ist eine Anzahlung Standard, um Buchung und Wareneinkauf abzusichern. Bei sehr kleinen oder sehr kurzfristigen Aufträgen wird teils darauf verzichtet.
Das hängt von den Stornobedingungen ab: Die Anzahlung wird meist mit der fälligen Stornogebühr verrechnet, nicht automatisch vollständig erstattet. Details dazu regelt der jeweilige Vertrag.
Ja, eine Anzahlungsrechnung mit korrektem Leistungszeitraum ist steuerlich vorgeschrieben, sobald ein Teilbetrag vor der eigentlichen Leistungserbringung gezahlt wird.
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