Korkgeld (englisch Corkage) ist eine Gebühr, die ein Caterer oder eine Location berechnet, wenn Kunden eigene Getränke – meist Wein oder Sekt – zum Event mitbringen und selbst servieren lassen. Sie kompensiert den entgangenen Getränkeumsatz sowie Serviceaufwand wie Kühlung, Gläser und Ausschank.
Zuletzt geprüft von Andreas Köckeis am 15. Juli 2026Üblich sind im DACH-Raum 8 bis 20 € Korkgeld pro geöffneter Flasche, je nach Location-Kategorie und ob Servicepersonal für den Ausschank gestellt wird.
| Location-Kategorie | Korkgeld pro Flasche |
|---|---|
| Einfache Location, Selbstausschank | 8–12 € |
| Gehobene Location, mit Service | 15–20 € |
| Premium-Location mit Sommelier-Service | 20 € und mehr |
Maßgeblich ist dabei nicht nur die Location-Kategorie, sondern auch, ob eigene Getränke gekühlt, entkorkt und ausgeschenkt werden müssen – reiner Selbstausschank ohne Personalaufwand liegt tendenziell am unteren Ende der Spanne.
Bei Hochzeiten ist Korkgeld besonders verbreitet, weil Familien oft eigene oder geschenkte Weine mitbringen möchten – ohne klare Regelung im Vertrag entstehen hier häufig Konflikte kurz vor dem Event, etwa wenn der Kunde erst am Eventtag erfährt, dass eine Gebühr anfällt. Auch bei Firmenevents mit eigenem Sponsoring-Wein (z. B. vom Unternehmen bezogene Flaschen als Geschenk an Gäste) wird Korkgeld angesetzt.
Aus Kalkulationssicht ist Korkgeld ein Ausgleich für entgangenen Deckungsbeitrag: Getränke haben im Catering meist eine höhere Marge als Speisen, weshalb mitgebrachter Alkohol die Wirtschaftlichkeit eines Events direkt schmälert. Wichtig ist eine klare Formulierung im Angebot – pro Flasche, pro Person oder pauschal –, damit die Regelung am Eventtag nicht neu verhandelt werden muss.
Ja, viele Caterer und Locations schließen eigene Getränke grundsätzlich aus, statt Korkgeld zu berechnen – vor allem, wenn die eigene Getränkeauswahl (etwa ein kuratiertes Weinsortiment) Teil des Konzepts ist. Diese Entscheidung sollte früh im Verkaufsgespräch kommuniziert werden, weil Kunden mit eigenen Getränkewünschen sonst erst spät merken, dass die Location dafür nicht offen ist – ein häufiger Grund für Missverständnisse bei der Angebotsbesprechung.
In den USA und Teilen Westeuropas ist "Corkage" als Konzept deutlich etablierter und oft klarer geregelt als im DACH-Raum, wo die Praxis von Location zu Location stark variiert. Wer international agierende Kunden betreut, sollte den Begriff daher aktiv erklären, statt Kenntnis vorauszusetzen – gerade bei Hochzeiten mit Gästen aus mehreren Ländern führt eine unklare Korkgeld-Regelung sonst zu Nachfragen, die sich mit einer Zeile im Angebot vermeiden lassen.
Am besten früh und beiläufig im Erstgespräch, nicht erst im Kleingedruckten des Vertrags – wer Korkgeld erst kurz vor dem Event erwähnt, wirkt schnell wie ein versteckter Kostenpunkt. Eine kurze Begründung (Serviceaufwand, entgangener Getränkeumsatz) hilft Kunden, die Gebühr nachzuvollziehen, statt sie als reine Preistreiberei wahrzunehmen.
Ja, viele Locations und Caterer berechnen Korkgeld nicht nur für Wein und Sekt, sondern auch für mitgebrachte Spirituosen bei der Bar – die Höhe orientiert sich dann eher am Ausschankaufwand pro Glas als am Flaschenpreis, weil Spirituosen in kleineren Mengen serviert werden.
Ja, eine klare Formulierung im Angebot – ob pro Flasche, pro Person oder pauschal – verhindert Diskussionen am Eventtag. Ohne schriftliche Regelung wird Korkgeld später schwerer durchsetzbar.
In der Regel nein – Korkgeld bezieht sich fast ausschließlich auf mitgebrachten Wein oder Sekt. Alkoholfreie Getränke werden selten separat bepreist, weil die Marge dort geringer ist als bei Wein.
Korkgeld gleicht entgangenen Getränkeumsatz aus, wenn Kunden eigene Flaschen mitbringen. Eine Servicepauschale bezieht sich dagegen allgemein auf den Personalaufwand des Ausschanks, unabhängig davon, ob die Getränke vom Caterer oder vom Kunden stammen.
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