Zweite Schicht mit demselben Artikel lässt sich wieder übernehmen

Mehrere Schichten mit gleichem Artikel gelten wieder als mehrere Leistungen und bleiben einzeln wählbar.

Behoben

  • Zweite Schicht mit demselben Artikel lässt sich wieder übernehmen. Seit Ende Juli galt eine Schicht als abgerechnet, sobald ihr Artikel irgendwie auf dem Beleg stand — auch dann, wenn er von einer anderen Schicht dorthin gekommen war. Zwei Servicekraft-Schichten zu verschiedenen Zeiten oder zwei Grillstationen sind aber zwei verkaufte Leistungen: Die zweite verschwand kommentarlos aus „Positionen übernehmen" und ließ sich gar nicht mehr abrechnen. Ab sofort zählt für die Ausblendung nur noch die Schicht selbst — steht sie bereits auf einem Beleg der Veranstaltung, bleibt sie ausgeblendet. Weiterhin verhindert wird, was die Regel eigentlich verhindern sollte: eine Leistung doppelt zu berechnen, die schon als Buchung oder getippte Position auf dem Beleg liegt.

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