Behoben
- Die Storno-Gutschrift trägt den Rabatt der Rechnung. Stand auf der Rechnung ein Rabatt auf die Gesamtsumme (zum Beispiel 15 %), übernahm „Vollstorno", „Teilstorno" und „Rechnung korrigieren" zwar alle Positionen, nicht aber diesen Rabatt. Die Gutschrift wies dadurch mehr aus, als die Rechnung je verlangt hatte – bei 15 % auf knapp 4.000 € rund 700 € zu viel. Ab sofort übernimmt die Gutschrift den Rabatt mit, ihre Summe entspricht damit exakt der stornierten Rechnung. Rabatte auf einzelne Positionen waren davon nie betroffen.