Reverse-Charge: Vorschlag im Beleg, 0 Prozent und Pflichthinweis automatisch

Bei Firmen im EU-Ausland mit USt-IdNr. schlägt Univents die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers vor. Mit einem Klick gesetzt, stehen alle Positionen auf 0 Prozent und der Pflichthinweis kommt aufs PDF.

Neu

  • Vorschlag im Rechnungs-Editor. Ist der Empfänger ein Unternehmen im EU-Ausland mit USt-IdNr., weist dich der Editor darauf hin, dass Reverse-Charge in Frage kommen kann, und setzt das Kennzeichen mit einem Klick. Automatisch gesetzt wird nichts: Räume, Catering vor Ort und Eintritt werden dort versteuert, wo die Veranstaltung stattfindet, auch bei Firmenkunden aus dem EU-Ausland.

  • Kennzeichen wirkt auf den ganzen Beleg. Alle Positionen stehen auf 0 Prozent, die Umsatzsteuer-Summe ist 0. Schaltest du es wieder ab, kommen die vorherigen Steuersätze zurück, auch ein Satz wie 7 Prozent.

  • Pflichthinweis automatisch auf dem PDF. Im Summenblock steht „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge)“, darunter die USt-IdNr. des Empfängers, falls gepflegt. Arbeitest du mit einer Word-Vorlage, sagt dir der Editor, dass du den Satz dort als Textbaustein ergänzen musst.

  • Rechnungskette und Gutschrift übernehmen das Kennzeichen. Eine Rechnung aus einem Angebot bringt das Kennzeichen des Angebots mit, eine Gutschrift das der Rechnung, die sie storniert.

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