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Vorschlag im Rechnungs-Editor. Ist der Empfänger ein Unternehmen im EU-Ausland mit USt-IdNr., weist dich der Editor darauf hin, dass Reverse-Charge in Frage kommen kann, und setzt das Kennzeichen mit einem Klick. Automatisch gesetzt wird nichts: Räume, Catering vor Ort und Eintritt werden dort versteuert, wo die Veranstaltung stattfindet, auch bei Firmenkunden aus dem EU-Ausland.
Kennzeichen wirkt auf den ganzen Beleg. Alle Positionen stehen auf 0 Prozent, die Umsatzsteuer-Summe ist 0. Schaltest du es wieder ab, kommen die vorherigen Steuersätze zurück, auch ein Satz wie 7 Prozent.
Pflichthinweis automatisch auf dem PDF. Im Summenblock steht „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge)“, darunter die USt-IdNr. des Empfängers, falls gepflegt. Arbeitest du mit einer Word-Vorlage, sagt dir der Editor, dass du den Satz dort als Textbaustein ergänzen musst.
Rechnungskette und Gutschrift übernehmen das Kennzeichen. Eine Rechnung aus einem Angebot bringt das Kennzeichen des Angebots mit, eine Gutschrift das der Rechnung, die sie storniert.