Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) einrichten
Nach diesem Artikel stellst du deinen Workspace auf die Kleinunternehmerregelung um, sodass Angebote und Rechnungen ohne Umsatzsteuer entstehen und den vorgeschriebenen Hinweis tragen.
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weist du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Stattdessen muss auf dem Beleg ein Hinweis auf die Regelung stehen. Univents übernimmt beides für dich, sobald du den Schalter in den Firmen-Einstellungen setzt.
Einmalig einrichten
- Öffne Einstellungen → Unternehmen.
- Aktiviere den Schalter Kleinunternehmer nach § 19 UStG.
- Trage im selben Bereich deine Steuernummer ein. Als Kleinunternehmer hast du in der Regel keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer — die Steuernummer genügt, und ohne eine der beiden Angaben lässt sich keine Rechnung versenden.
- Speichere.
Achtung: Die Wirtschafts-Identifikationsnummer, die du vom Bundeszentralamt für Steuern bekommen hast, ist nicht deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Beide beginnen mit DE und haben neun Ziffern, meinen aber Verschiedenes. Trägst du die Wirtschafts-Identifikationsnummer im Feld für die Umsatzsteuer-ID ein, behauptet deine Rechnung Umsatzsteuerpflicht.
Was sich danach ändert
Jedes neue Angebot und jede neue Rechnung entsteht ab sofort ohne Umsatzsteuer:
- Alle Positionen stehen auf 0 Prozent — auch dann, wenn im Artikel selbst ein anderer Steuersatz hinterlegt ist.
- Die Umsatzsteuer-Summe des Belegs ist 0.
- Der Beleg merkt sich den Status. Wechselst du später in die Regelbesteuerung, bleiben deine alten Rechnungen unverändert.
Bestehende Belege werden nicht angefasst. Sie behalten die Steuersätze, mit denen sie erstellt wurden.
Einzelnen Beleg abweichend behandeln
Im Rechnungs-Editor findest du im Bereich Rechnungsfelder den Schalter Kleinunternehmer, direkt neben Reverse-Charge. Er ist mit dem Wert aus deinen Firmen-Einstellungen vorbelegt.
Schaltest du ihn an einem Entwurf ein, werden die bereits erfassten Positionen mit auf 0 Prozent gesetzt und die Summen neu berechnet.
Schaltest du ihn aus, bleiben die Positionen bei 0 Prozent. Univents rät keinen früheren Steuersatz zurück, weil nicht jede Position zwingend 19 Prozent hatte — trage den richtigen Satz an den betroffenen Positionen selbst ein.
Hinweis: An einer bereits ausgestellten Rechnung lässt sich der Schalter nicht mehr bewegen. Das ist Absicht: ein ausgestellter Beleg muss unverändert bleiben. Brauchst du eine Korrektur, storniere die Rechnung und stelle sie neu aus.
Der Pflichthinweis auf dem Beleg
Der Satz „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." gehört auf jeden Beleg. Er kommt aus deinem Dokument-Layout. Ist er auf deinen Belegen noch nicht zu sehen, melde dich beim Support — wir hinterlegen ihn einmalig in deinem Layout.
Wenn du die Umsatzgrenze überschreitest
Überschreitest du die Grenzen der Kleinunternehmerregelung, schalte den Schalter in Einstellungen → Unternehmen wieder aus. Ab dann entstehen neue Belege wieder mit dem Steuersatz aus dem jeweiligen Artikel. Deine bisherigen Rechnungen bleiben unangetastet.