Kassenbons ohne Rechnung erledigen

Bons, die nicht auf die Rechnung sollen – Getränke in der Pauschale, Trinkgeld, Eigenverbrauch – lassen sich jetzt mit einem Grund abschließen. Die Veranstaltung mahnt danach nicht mehr.

Neu

  • Jeder Bon lässt sich abschließen. Bons mit offenen Positionen kannst du jetzt ohne Rechnung erledigen – der Grund ist Pflicht und bleibt am Bon sichtbar. Positionen, die schon auf einer Rechnung stehen, bleiben dort.
  • Rest einer Veranstaltung in einem Schritt. „Rest ohne Rechnung erledigen“ schließt alle offenen Bons einer Veranstaltung auf einmal; das Fenster nennt Anzahl, Summe und den Trinkgeld-Anteil.
  • Wieder öffnen. Ein Fehlgriff lässt sich rückgängig machen – danach ist der Bon wieder übernehmbar. Ändert die Kasse den Bon später, öffnet er sich von selbst wieder.

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