Minijobber: Verdienstgrenze und Urlaubsentgelt im Blick

Univents zeigt dir für jeden Minijobber, wie nah er an der Verdienstgrenze ist, warnt beim Einteilen von Schichten und schlägt Urlaubsanspruch und Urlaubsentgelt vor – gerechnet wie im Lohnexport.

Neu

  • Minijob-Grenze in der Personalakte. Bei Personen mit der Anstellungsart Minijob zeigt die Personalakte jetzt die Karte Minijob-Grenze: Verdienst im laufenden Monat, eine Prognose mit den schon eingeteilten Schichten, die Grenze (2026: 603 € im Monat), das Jahr bisher und wie oft die Grenze in den letzten 12 Monaten überschritten wurde. Unter Rechenweg siehst du jeden Monat einzeln. Gerechnet wird genau wie im Lohnexport – Stunden × Stundensatz inklusive Lohn-Zuschlägen.

  • Hinweis beim Einteilen. Teilst du einen Minijobber in eine Schicht ein oder gibst du eine Zeit frei und der Monat läge danach über der Grenze, blendet Univents einen Hinweis ein. In der Mitarbeiterliste markiert ein Badge, wer nah an der Grenze oder darüber ist.

  • Urlaubsanspruch vorschlagen. In der Personalakte trägst du jetzt Eintrittsdatum, Austrittsdatum und Arbeitstage pro Woche ein. Daraus schlägt Univents den gesetzlichen Mindesturlaub vor – auch anteilig bei Ein- oder Austritt im Jahr. Mit Übernehmen setzt du ihn als Urlaubsanspruch.

  • Urlaubsentgelt je Urlaub. Unter jedem genehmigten Urlaub steht ein Urlaubsentgelt-Vorschlag aus dem Verdienst der 13 Wochen davor, mit Rechenweg und Ø-Stunden pro Arbeitstag. Unter Einstellungen → Arbeitszeit stellst du auf die letzten 3 Kalendermonate um. Im Lohnexport hängst du den Vorschlag per Haken als eigenen Block an.

Beträge sieht nur, wer Löhne sehen darf; alle anderen sehen nur den Status. Ab dem Core-Tarif. Alles ist eine Orientierung – im Zweifel mit dem Lohnbüro klären.

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