Reverse-Charge: Hinweis bekommen, selbst entscheiden
Nach diesem Artikel weißt du, wann die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers in Frage kommt, wann sie bei Leistungen vor Ort nicht gilt, und wie du das Kennzeichen am Beleg setzt und wieder abschaltest.
Leistest du an ein Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat, kann die Umsatzsteuer nicht bei dir liegen, sondern bei deinem Kunden: die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse-Charge). Der Beleg darf dann keine Umsatzsteuer ausweisen und muss den Hinweis darauf tragen. Ob das für einen Beleg gilt, entscheidest du: Univents schlägt dir das Kennzeichen vor, wenn es in Frage kommt, und setzt es mit einem Klick.
Wann Univents dir das Kennzeichen vorschlägt
Alle folgenden Punkte müssen zutreffen:
- Der Empfänger ist im Beleg als Firma hinterlegt und hat eine eingetragene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
- Das Land des Empfängers und das Land unter Einstellungen → Unternehmen liegen beide in der EU und sind verschiedene Mitgliedstaaten.
- Der Beleg ist eine Rechnung und trägt das Kennzeichen noch nicht. Eine Gutschrift übernimmt das Kennzeichen immer von der Rechnung, die sie storniert; eine Rechnung, die aus einem Angebot entsteht, übernimmt es vom Angebot.
Sind alle Punkte erfüllt, zeigt der Editor unter dem Schalter den Hinweis, dass hier Reverse-Charge in Frage kommen kann, und daneben den Knopf, der das Kennzeichen setzt. Ohne deinen Klick ändert sich nichts.
Wann die Steuerschuldnerschaft trotzdem nicht gilt
Diese Punkte können alle zutreffen und Reverse-Charge ist immer noch nicht richtig: Verkaufst du Räume, Catering oder Eintritt, wird die Leistung dort versteuert, wo sie ausgeführt wird — also am Veranstaltungsort, in deinem Land. Das gilt auch dann, wenn der Empfänger eine Firma mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im EU-Ausland ist. Auf solchen Belegen bleiben die Steuersätze wie hinterlegt — in Deutschland 19 oder 7 Prozent; das Kennzeichen bleibt aus.
Deshalb ist der Hinweis im Editor ein Vorschlag und keine Entscheidung: Univents kennt nur Empfänger und Land, nicht deine Leistung.
Was am Beleg passiert, wenn du das Kennzeichen setzt
- Alle Positionen stehen auf 0 Prozent — auch dann, wenn im Artikel selbst ein Steuersatz hinterlegt ist.
- Die Umsatzsteuer-Summe des Belegs ist 0, die Nettosumme bleibt unverändert.
- Der Beleg trägt im Summenblock den Pflichthinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" und darunter die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Empfängers, wenn eine gepflegt ist. Derselbe Satz steht in Deutschland wie in Österreich.
Eine Gutschrift über die stornierte Rechnung weist dieselbe Steuer aus wie der stornierte Beleg.
Sätze zurückholen: Kennzeichen wieder abschalten
Schaltest du das Kennzeichen an einem Entwurf wieder aus, kommen die Steuersätze zurück, die die Positionen vorher getragen haben — auch ein Satz wie 7 Prozent. Univents merkt sich jeden Satz einzeln, sobald die Steuerschuldnerschaft ihn verdrängt. Änderst du an einem Beleg mit gesetztem Kennzeichen den Steuersatz einer Position auf einen anderen Wert als 0, merkt sich Univents auch diesen neuen Wert — er kommt beim Abschalten zurück.
Das ist der Unterschied zur Kleinunternehmerregelung: dort bleiben die Positionen beim Abschalten auf 0 Prozent, weil sich der frühere Satz nicht erraten lässt.
Der Hinweis auf dem Beleg
Den Wortlaut druckt das Dokument-Layout. Layouts, die du im Editor bearbeitest, setzen ihn automatisch, sobald das Kennzeichen gesetzt ist.
Arbeitest du mit einer Word-Vorlage, druckt diese den Hinweis nicht selbst. Der Editor weist dich darauf hin, sobald du das Kennzeichen setzt: ergänze den Satz in deiner Vorlage als Textbaustein oder wechsle auf ein Editor-Layout. Ausgestellte Belege ohne Hinweis bitte stornieren und neu ausstellen.
Buchhaltungs-Integration
Ist eine Buchhaltungs-Integration verbunden, wird ein Beleg mit Steuerschuldnerschaft nicht automatisch übertragen. Der Editor sagt dir das, sobald du das Kennzeichen setzt. Erfasse den Beleg in deiner Buchhaltung wie gewohnt von Hand oder lade ihn dort als Datei hoch.
Ausgestellte Belege
An einer bereits ausgestellten Rechnung lässt sich das Kennzeichen nicht mehr bewegen. Das ist Absicht: ein ausgestellter Beleg muss unverändert bleiben. Brauchst du eine Korrektur, storniere die Rechnung und stelle sie neu aus.
Rechnungskette und bestehende Belege
Erzeugt Univents aus einem angenommenen Angebot eine Rechnung, bringt sie das Kennzeichen des Angebots mit — auch die Abschlussrechnung, die beim Abschließen der Veranstaltung entsteht.
Bestehende Belege werden nicht nachträglich geändert und behalten ihre bisherigen Steuersätze. Das Umstellen auf den Vorschlag gilt für neue Belege und für Entwürfe, deren Kennzeichen du selbst umlegst.